Verfahrensbeistand

Als Verfahrensbeiständin vertrete ich den Willen des Kindes im Gericht. Dazu spreche ich natürlich persönlich mit dem Kind, erkundige mich nach seinem Willen und mache mir einen Eindruck über die Lebenssituation des Kindes an seinem gewöhnlichen Lebensmittelpunkt. Ich informiere das Kind altersangemessen über das Gerichtsverfahren und seine Möglichkeiten, Einfluss auf das Ergebnis des Verfahrens zu nehmen. Ich erörtere dabei auch, welche Wünsche und Vorstellungen das Kind zur Lösung des Konflikts hat. Sind die Kinder alters- oder entwicklungsbedingt noch nicht sprachfähig, erkunde ich mithilfe einer Interaktionsbeobachtung die Beziehungen des Kindes zu seinen Eltern und Bezugspersonen. Sofern ich nach § 158 Abs. 7 Satz 3 mit der zusätzlichen Aufgabe betraut wurde, Gespräche mit den Eltern oder anderen Bezugspersonen des Kindes (Geschwistern, Großeltern, Erziehern oder Lehrern, Pflegepersonen, Mitarbeitern des Jugendamtes, Sachverständigen usw.) zu führen, entscheide ich fallangemessen, welche dieser Erkenntnisquellen ich nutzen möchte und dokumentiere die Ergebnisse dieser Gespräche. Dabei kann ich durch meine Beratungskompetenzen wirksam am Zustandekommen einer einvernehmlichen Lösung mitwirken. Als unabhängige und nur den Interessen des Kindes verpflichtete Person sehe ich es als meine Aufgabe, die Lösungsvorstellungen der Kinder den Eltern oder ggf. anderen Verfahrensbeteiligten nahe zu bringen, und darauf zu achten, dass diese angemessen berücksichtigt werden.


Die Praxis

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